Druckerei
Einführung
Auf den zweiten Blick
Archivnachrichten 01/2017 (Seite 32-34)
Verzeichnis
Liste
Details
Titelblätter
Erläuterungen
Literaturliste
1557-1597
Die Anfänge
Streiter für den rechten Glauben
Zensur und Kontrolle
Produktion mit nur einer Presse
Halbjährliche Messzeitungen
Der Übergang zum Nachfolger
1598-1606
Geschlossene Gesellschaft
Bildung und Wissenschaft sind zu fördern
Auf Expansionskurs
Von Cöln nach Ursel? Ein Druckort wandert!
Zurück zum rechten Glauben
Der unfreiwillige Auszug
1607-1623
Auswertung der Druckvermerke: Personen
Auswertung der Druckvermerke: Orte
Im Zeichen der Gegenreformation
Noch einmal: Messzeitungen
In Schutt und Asche
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Im Zeichen der Gegenreformation
Als nach dem Jahr 1609 die Druckerei ihren Betrieb einstellte, war es nicht ein einziger Grund, der als Ursache dafür ins Feld geführt werden kann. Es waren vielmehr verschiedene Faktoren, Zwänge und Ereignisse die zusammen wirkten:
Da war nach jahrelanger intensiver Nutzung der Presse, der Lettern und der Werkzeuge eine umfassende Sanierung erforderlich.
Die beträchtlichen Lagerbestände aus den Jahren des Sutorius banden dringend erforderliches freies Kapital, sofern sie nicht inzwischen in die Verfügung der Darlehnsgeber übergegangen waren.
Es gab keine Person, die als treibende Kraft die verschiedenen Interessen im Blick auf ein gemeinsames Handeln zusammenführen konnte.
Durch die erzwungene Rekatholisierung 1604/06 und die Auswanderung wichtiger Akteure aus der Stadt war der frühere Bildungseifer und der Unternehmungsgeist in der Stadt gelähmt. Die Lateinschule war bedeutungslos geworden.
Die religionspolitischen Ziele des Kurfürsten blieben unter den Bewohnern Ursels ohne wirksamen Widerhall. Die Unsicherheit im Blick auf die weitere Entwicklung der Stadt, auch einer kleinen Druckerei, ließ die erforderlichen Fach- und Hilfskräfte lieber Arbeit in Frankfurt suchen und finden.
Dort, in Frankfurt, hatte sich der Rat durch eine undurchsichtige Finanzpolitik und hohe Verschuldung mit massiven Vorwürfen der Bürger und der Zünfte auseinanderzusetzen. Anlässlich der Wahl und der Krönung von Kaiser Matthias im Juni 1612 forderten sie die öffentliche Verlesung der Privilegien, um das eigenmächtige Handeln des Rates überprüfen zu können. Die Verlesung unterblieb. In den folgenden Unruhen, die als „Fettmilchaufstand“ dokumentiert sind, und in denen auch die Juden verfolgt und vertrieben wurden, setzte der Kaiser zwei Kommissare ein, die in seinem Auftrag zwischen Rat und Bürgern vermitteln sollten. Der eine war der Kurfürst von Mainz, Johann Schweikhard, der andere Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt (lutherisch), die mit ihren Herrschaftsbereichen der Reichsstadt benachbart waren.
Der Ausschnitt aus der Karte „Electoratus Moguntinus“ von Joh. Baptist Homann zeigt, wie die Herrschaftsgebiete des Kurfürstentums Mainz (rosa) im Westen und Norden und der Landgrafschaft Hessen (gelb) im Osten und Süden das Frankfurter Territorium (grün) umgeben. [privat]
Im Rahmen dieses Auftrages nutzte der Kurfürst jede Möglichkeit, die Position der Katholischen in Frankfurt zu verbessern. Die waren unter dem lutherisch orientierten Rat zu Bürgern zweiter Klasse geworden. Die Mitwirkung in wichtigen Angelegenheiten war ihnen verwehrt. Nun hofften sie durch Unterstützung des Kurfürsten auf einen für sie vorteilhaften Ausgang der Unruhen.
Im Blick auf das Genehmigungsverfahren für Druckvorhaben, das Katholiken regelmäßig benachteiligte, erreichte die beiden Kommissare am 14.Dezember 1612 ein Schreiben der „löblichen und freyen Kunst Buchtruckerey sämtliche Verwandten (das sind Drucker, Setzer, Gesellen, Korrektoren u.a.) und Bürger in Frankfurt.“ Sie legen dar:
Im vergangenen Jahrhundert sind viele stattliche Bücher hier ausgegangen, die zu Messzeiten fast in die ganze Welt verkauft wurden. Jetzt will es ihnen schwer fallen ihrem Beruf nachzugehen, weil dem Religionsfrieden entgegen von den hiesigen Zensoren neue oder zuvor schon aufgelegte Bücher der römisch-katholischen Religion zu drucken stets abgelehnt worden ist: Zum Schaden des Buchhandels und der deutschen und welschen (=französischen) Universitäten.
Die beiden Kommissare werden gebeten, dafür zu sorgen, dass künftig in Frankfurt römisch-katholische Werke gedruckt werden dürfen. Um dies zu sichern, sollen eine oder mehrere Personen aus dem Frankfurter Klerus verordnet werden, die die Zensur der römisch-katholischen Bücher übernehmen und auch Revisionen bei Neuauflagen vornehmen können.[StA. Würzburg, MRA III Kaiserl. Kommission Akten 112, Prod. Nr.108, Günter Richter, Konzessionspraxis, S.152]
Unter der Voraussetzung, dass die Drucker und Verleger in Frankfurt überwiegend Protestanten waren, zeigen sie hier deutlich ihr wirtschaftliches Interesse an einer Offenheit des Buchdrucks und -handels. Sie nutzten die Unruhen, um ihr Anliegen vorzutragen. Verändert hat dieses Gesuch nichts.
Noch 7 Jahre später, im Februar 1619, schreibt Kurfürst Schweikhard an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt und dringt darauf, dass dort endlich katholische Bücher ungehindert gedruckt, aufgelegt und verkauft werden dürfen. Der konkrete Anlass, der vorgelegen haben muß („ihr wollet … von neuerlichem beginnen abstehn …“) ist nicht mehr zu bestimmen, weil der Brief durch Brandschaden nur noch zu 1/3 erhalten ist. [IfS Ffm. Buchdruck und Zensur 82] Der Rat hatte also auch nach dem Fettmilchaufstand die Benachteiligung katholischer Druckwerke beibehalten.
Auf dem Höhepunkt der Unruhen im Sommer 1614, nach dem Sturm auf die Judengasse und der Vertreibung ihrer Bewohner forderten die beiden Kommissare aufgrund eines kaiserlichen Dekretes von den Zünften eine schriftliche „Parition“, eine „Unterwerfungserklärung“. Das Schreiben der Buchdrucker-Gesellschaft geht am 9. November 1614 in der kurfürstlichen Residenz in Aschaffenburg ein. Es trägt die eigenhändigen Unterschriften von 24 Mitgliedern der Gesellschaft. Sie zeigen sich bereit, den kaiserlichen Anordnungen zu Zensur, Druck und Handel zu folgen. An letzter Stelle der Liste steht die Unterschrift von Wendel Junghen, in ihrer Ausführung und Platzierung auffallend. [StA. Würzburg, MRA, Kaiserl. Komm. 130 II]
Wendel Junghen hat seine Unterschrift unter die Unterwerfungserklärung der Buchdrucker-Gesellschaft in Frankfurt an letzter Stelle und mit auffälligem Schwung gesetzt. [StA Würzburg a.a.O.]
Ob Junghen in den Aufstand gegen die Juden und ihre Vertreibung verwickelt war, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. In der Klageschrift der Bürgerschaft vom November 1612 wird er jedenfalls unter den Beschwerden angeführt:
art.17:
„Jude Meyer zur Leiter hat dem minderjährigen Buchdruckergesellen Wendel Junghen 20 fl. geliehen, für die Melchior Hartmann, damaliger Bürger und Buchdrucker, jetzt Speyer, gebürgt hat. Hartmann zahlt und zieht dem Junghen vom Lohn ab. Als Wendel Junghen wieder nach Frankfurt kam, noch nicht 21 Jahre alt, wird er von den Juden bedrängt, er soll einen Schuldschein über 43 fl. ausstellen.“
Die Beschwerde begründet sich in der Frankfurter Polizeiverordnung von 1577. Danach war es verboten, Kindern, Minderjährigen und unter Vormundschaft stehenden Personen ohne Wissen des Vaters oder Vormunds Geld zu leihen. Die Schuldbriefe waren ungültig und der geschuldete Betrag musste nicht zurückgezahlt werden. Dass „gottlose Juden“ die Unerfahrenheit von Jugendlichen ausgenutzt haben, wird an sechs Beispielen aufgezeigt. Junghen ist eines davon.
Die Antwort zu art. 17:
„Wendell Junghen hat vor ungefähr 8 Jahren bei Melchior Hartmann als Geselle gearbeitet. Hartmann ist nicht Bürge gewesen und hat auch nicht gezahlt. Andere Bürgschaft: Johann Fischer. Zwei Schuldscheine: 1) wohl 48 fl. 2) ungefähr 6 fl. Davon habe er nur 47 fl. empfangen, obwohl es über drei Jahre ausgestanden. Wendel Junghen hat dies seinem Vater geschrieben (gemeint ist die Zahlung durch Johan Fischer). Wendel habe darauf mehr bei ihm geliehen. Als Obrigkeit Wendels wird Ursel genannt.
[StA. Würzburg, M.R.A. III 144 und II 112]
Im Februar 1616 ging der Fettmilchaufstand zu Ende. 7 Personen wurden zum Tode verurteilt und gehängt. Etliche wurden aus der Stadt gewiesen und über 2136 Bürger wurden Geldstrafen verhängt. Die Juden konnten wieder zurückkehren.
Ob Wendel Junghen freiwillig von Frankfurt in seine Heimatstadt zurückgekehrt ist, oder ob er umziehen m u s s t e, bleibt offen. 1617 erscheint sein Name zum ersten Mal auf einem Titelblatt: „Gedruckt in der Churfürstlich Mayntzischen Statt Ursel, durch Wendel Junghen, in Verlegung des Authoris.“ Das Werk über das rechte Feldtmaß hatte Johan Blum, Feldtmesser in Hochheim am Mayn, zum Verfasser, war „mit Figuren allhie zu Landt niemals außgangen gezieret“ und dem Kurfürst von Mainz gewidmet [UD 407].
Die Rekonstruktion des Neustarts der Urseler Druckerei legt nahe, dass Bartholomäus Busch als Eigentümer für die Funktionsfähigkeit der Werkstatt gesorgt hat, der Kölner Buchhändler Anton Hierat die Papiermühle im Süden der Stadt gekauft und verpachtet hat und Wendel Junghen als Drucker agierte. Der Landesherr, Kurfürst Schweikhard in Mainz, wird nach seinen vergeblichen Einlassungen für die katholische Buchproduktion in Frankfurt die kleine Werkstatt nahe der Messe durch die erforderliche gezielte Genehmigungspraxis unterstützt haben.
Je nach der Größe des Buchformates verwendet Junghen das Markenzeichen der Jesuiten. Es dient als Hinweis auf einen dogmatisch einwandfreien Inhalt des jeweiligen Werkes. Beim kleinen Duodez-Format, links UD 421, oder beim großen Folianten, rechts UD 427, erscheint das Zeichen, das auch heute noch „Logo“ des Ordens ist.
Beim Blick auf die Werke, die in den folgenden Jahren in Ursel gedruckt werden, sind zwei Bestrebungen zu erkennen:
Da ist zum einen der Druck von Werken katholischer Theologie, Ethik und Rechtsprechung im Lohnverfahren. Ein Auftrag wird erteilt, ausgeführt und abgerechnet. Hier dominiert auf der Titelseite das Kennzeichen des Jesuitenordens: IHS mit dem gekreuzigten Christus und drei Nägeln als Leidenssymbol. Die Werke gehören oft zu den katholischen Bestsellern der Zeit, sind wiederaufgelegte und gefragte Bücher.
Da ist zum anderen der Wunsch, der Urseler Druckerei wieder ein eigenes Profil zu geben. Dafür stehen das neu, jedoch seitenverkehrt, gestochene Signet und der unveränderte Leitspruch „In spe et labore transigo vitam“ des Cornelius Sutorius. Auch der ab 1620 tätige Kollege Wendel Meckel, Druckergeselle in Frankfurt und Einwohner von Oberhöchstadt und Ursel, verwendet dieses Signet.
Nur auf fünf Titelseiten unternehmen Junghen und Meckel den vergeblichen Versuch, die originale Urseler Druckermarke wieder aufleben zu lassen. Links UD 531Z und rechts UD 416/2.Band, 23:282417C)
Nur auf fünf Titelseiten finden wir das ausdrücklich an die Urseler Druckertradition anknüpfende Signet. Es zeigt bei gleichem Wahlspruch eine seitenverkehrte Darstellung der „Hoffnung“. Junghen und Meckel verwenden es in gleicher Gestalt.
Auch wenn der Stadtbrand 1622 die Arbeit stark beeinträchtigte, so war es vor allem die Dominanz der Druckereien in Mainz und besonders in Köln, die für die kleine Werkstatt keine eigene Existenzgrundlage mehr zuließen.
Zur Familie des Wendel Junghen, seiner Frau und seinen Kindern, kann durch die Häufigkeit dieses Namens in Ursel nur wenig mit Gewissheit gesagt werden. Da gibt es zwei Johannes, einen David, einen Paul und zwei Wendel. Der Überlieferung, dass der Drucker 1623 verstorben ist, weil in diesem Jahr nur seine Witwe in einem Hebregister genannt wird, kann hier nicht widersprochen werden.
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